| Google vs. Urheberrecht |
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| Freitag, 24. Oktober 2008 | |
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Bleiben wir realistisch: Ein echter Schutz gegen missbräuchliche Nutzung ist in den seltensten Fällen gegeben. Wenn Fotos im Internet gezeigt werden, werden sie auch kopiert und benutzt – egal, ob ein Wasserzeichen darin enthalten ist oder ein Screenshot nötig wird, um das gezeigte zu speichern. Diese Daten sind aber in der Regel nicht für den Druck geeignet, werden also höchstens mal für eine kleine Präsentation oder Homepage verwendet. Wichtig bleibt zwar, darüber in gewissem Rahmen selbst zu entscheiden bzw. dies nach Kräften unterbinden zu können, sowie bei den Nutzern ein Bewusstsein für die gebräuchlichen Regelungen und Rechte zu vermitteln. Letztlich bleibt das jedoch eine Sisyphus-Arbeit. Für mich letztlich ein weiteres Argument gegen komplizierte Rechtevergaben: Meine Kunden erhalten grundsätzlich die vollumfänglichen Nutzungsrechte an ihren Fotos. |